Verleihung der Kirchlichen Bevollmächtigungen

Feierlicher Gottesdienst im Essener Dom zur Verleihung der Kirchlichen Lehrerlaubnis für neu ausgebildete Religionslehrkräfte.

Bischof Franz-Josef Overbeck hat am Samstag 33 neu ausgebildeten Religionslehrerinnen und –lehrern im Essener Dom ihre Lehrerlaubnis überreicht. Neben der „Missio Canonica“ für alle Lehrkräfte, die zuvor Theologie studiert hatten, haben auch neun Lehrkräfte eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis erhalten, die sich als fachfremde Lehrer:innen über einen sogenannten Zertifikatskurs für den Religionsunterricht qualifiziert hatten.

Zuvor haben wir als Abteilung Religionsunterricht und Schulkultur alle Kandidat:innen zu einem gemeinsamen Kaffeetrinken eingeladen. Im Altfridsaal hatten wir so die Gelegenheit mit den Kandidat:innen ins Gespräch zu kommen, uns vorzustellen und auch der Bischof konnte mit dem einen oder der anderen etwas länger sprechen. Bei Kaffee und Kuchen konnten die jungen Lehrkräfte, die zum Teil miteinander das Referendariat absolvierten sich austauschen und auch einige Fachleitungen nutzten die Gelegenheit ihre „alten“ LAAs noch einmal zu sehen und mit ihnen zu sprechen.

„Im Religionsunterricht geht es darum, Kindern und Jugendlichen die Deutung der Welt als Ort der Gegenwart Gottes zu ermöglichen, indem sie zu intellektuellen Auseinandersetzungen mit dem eigenen Glauben befähigt werden“, sagte Overbeck in seiner Predigt. Dazu brauche es die Mittel der Vernunft durch die Theologie und die Philosophie, dazu braucht es aber auch lebensweltliche Erfahrungen und Fragen. Lehrkräften gehe es da „in der Regel wie den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern und Menschen, mit denen sie leben. Im Glauben können wir nämlich sagen: Gott ist da und gegenwärtig. In der Lebenserfahrung müssen wir ebenso hinzufügen: Er zeigt sich nicht, und wir können ihn nur suchen.“

 

In heutigen Zeiten sei „der Gott, der uns oft fremd, fern und schwer zugänglich ist, eine größere Wirklichkeit für viele Menschen als der nahe, erfahrbare, tröstende und stärkende Gott“, betonte Overbeck. Als Religionslehrerinnen und Religionslehrer seien daher eingeladen, „für sich einen klaren Standpunkt zu finden, von dem aus der Religionsunterricht zu bestreiten ist“. Anders als in fast allen anderen Schulfächern gehöre für Religionslehrkräfte „das Gelehrte und Gelebte wesentlich zusammen“.

Die Missio Canonica sowie die Kirchliche Unterrichtserlaubnis sind hierfür wie der Führerschein und gleichzeitig auch das immerwährende Angebot, die Angebote und Hilfestellungen unserer Abteilung anzunehmen. Diese wichtige Aufgabe müssen Sie nicht alleine vollbringen.

Pädagoginnen und Pädagogen profitieren von der im Frühjahr reformierten Ordnung für die „Missio Canonica“.

Insgesamt hat der Bereich Schule und Hochschule im Bistum Essen in diesem Jahr 47 jungen Männern und Frauen die „Missio Canonica“ für den Religionsunterricht erteilt. Die meisten von Ihnen unterrichten an Gymnasien und Gesamtschulen (26) sowie an Grundschulen (11). Daneben haben 46 angehende Lehrkräfte eine Kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst erhalten. Diese – zeitliche befristete – Erlaubnis ermöglicht den Religionsunterricht während des Referendariats. Nach dem Zweiten Staatsexamen können die Lehrkräfte dann die „Missio Canonica“ erhalten.

 

Die nun beauftragten Religionslehrkräfte sind die ersten, die ihre Lehrerlaubnis nach der neuen Ordnung für die „Missio Canonica“ erhalten haben. Im Frühjahr hatte das Bistum Essen das Regelwerk erneuert und – analog zu dem im Herbst reformierten kirchlichen Arbeitsrecht – unter anderem Fragen nach der persönlichen Lebensführung gestrichen.

(tr; angepasst von all)